22.02.10

 

Regeln im Krieg

Das humanitäre Völkerrecht bildet einen wesentlichen Teil des Völkerrechts. Es ist eine Zusammensetzung von Regeln, die darauf abzielen, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu verringern.

 

Die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts

 

Gegründet auf humanitäre Anliegen bezieht sich das humanitäre Völkerrecht auf Zeiten bewaffneter Konflikte und beinhaltet Bestimmungen sowohl zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, als auch zur Beschränkung der von den Konfliktparteien eingesetzten Kriegsmethoden und –mittel:

 

Schutz von Zivilpersonen

 

Die Konfliktparteien müssen jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterscheiden. Angriffe dürfen nur gegen militärische Ziele gerichtet sein.

 

Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens und ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit. Sie sind unter allen Umständen zu schützen und mit Menschlichkeit zu behandeln, ohne jegliche ihnen zum Nachteil gereichende Unterscheidung.

 

Verwundete und Kranke sind von derjenigen Konfliktpartei, welche sie in ihrer Gewalt hat, zu bergen und zu pflegen. Sanitätspersonal und -einrichtungen, Sanitätstransportmittel und Sanitätsmaterial sind zu schonen.

 

Gefangen genommene Kombattanten und Zivilisten, die sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befinden, haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens, ihrer Würde, ihrer persönlichen Rechte und ihrer politischen, religiösen und anderweitigen Überzeugungen.

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